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   BVerwG, 18.12.1967 - VIII B 189.67   

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BVerwG, 18.12.1967 - VIII B 189.67 (https://dejure.org/1967,2218)
BVerwG, Entscheidung vom 18.12.1967 - VIII B 189.67 (https://dejure.org/1967,2218)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Dezember 1967 - VIII B 189.67 (https://dejure.org/1967,2218)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entlassung nach Eintreten für verfolgte jüdische Mitbürger - Anspruch auf Wiedergutmachung - Maßgeblichkeit arbeitsrechtlicher Grundsätze bei der Abgrenzung der unter § 2 Abs. 1 Nr. 1 Gesetz zur Regelung der ...

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  • BVerwG, 24.02.1960 - VIII C 37.59
    Auszug aus BVerwG, 18.12.1967 - VIII B 189.67
    Der Beweisnot des Antragstellers im Wiedergutmachungsverfahren wird nicht durch eine vom § 108 Abs. 1 VwGO abweichende Beweisregel Rechnung getragen, sondern dadurch, daß in Zweifelsfällen die überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht, die für die Richtigkeit seines Vorbringens spricht (BVerwGE 10, 169).
  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 287.63

    Versorgungsanwartschaft für eine jüdische Lernschwester - Schwesternvereine als

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1967 - VIII B 189.67
    Die Abgrenzung der unter § 2 Abs. 1 Nr. 1 BWGöD fallenden Angestelltenverhältnisse richtet sich nach der ständigen und nicht weiter klärungsbedürftigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen (Urteil vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 -, NJW/RzW 1962 S. 477; vgl. BVerwGE 18, 288 [291]; 20, 52 [59 f.]); davon ist auch das Berufungsgericht ausgegangen, ohne daß sich aus dem vorliegenden Fall Besonderheiten ergäben.
  • BVerwG, 10.05.1962 - VIII C 115.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1967 - VIII B 189.67
    Die Abgrenzung der unter § 2 Abs. 1 Nr. 1 BWGöD fallenden Angestelltenverhältnisse richtet sich nach der ständigen und nicht weiter klärungsbedürftigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen (Urteil vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 -, NJW/RzW 1962 S. 477; vgl. BVerwGE 18, 288 [291]; 20, 52 [59 f.]); davon ist auch das Berufungsgericht ausgegangen, ohne daß sich aus dem vorliegenden Fall Besonderheiten ergäben.
  • BVerwG, 08.05.1964 - VIII C 279.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.12.1967 - VIII B 189.67
    Die Abgrenzung der unter § 2 Abs. 1 Nr. 1 BWGöD fallenden Angestelltenverhältnisse richtet sich nach der ständigen und nicht weiter klärungsbedürftigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen (Urteil vom 10. Mai 1962 - BVerwG VIII C 115.60 -, NJW/RzW 1962 S. 477; vgl. BVerwGE 18, 288 [291]; 20, 52 [59 f.]); davon ist auch das Berufungsgericht ausgegangen, ohne daß sich aus dem vorliegenden Fall Besonderheiten ergäben.
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